Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Klees Impact, Fabian Klees
Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Klees Impact, Inhaber Fabian Klees, Frankfurt am Main (nachfolgend „Anbieter"), und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen KI-gestützte Telefonie-Systeme, strategische Beratung, Workshops, Schulungen und strategische Wachstumspartnerschaften.

(2) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden ausdrücklich als Vertragspartner ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen:

a) Einrichtung, Konfiguration und Betrieb von KI-gestützten Telefonie-Systemen (Voice-KI) zur automatisierten Anrufannahme, Bewertung und Übergabe von Kontakten.

b) KI-Telefonie für Franchise-Systeme und Multi-Standort-Unternehmen (zentrale Anrufannahme, Standortweiterleitung, einheitliche Kommunikation).

c) Strategische Beratung, Workshops und Schulungen zur KI-Einführung im Unternehmen.

d) Strategische Wachstumspartnerschaften (Strategieentwicklung und Umsetzungssteuerung).

e) Strategische Analysen (bezahlte Einzeltermine zur Potenzialanalyse).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Projektbeschreibung.

(3) Der Anbieter schuldet die vereinbarte Dienstleistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere eine bestimmte Umsatzsteigerung, Erreichbarkeitsquote oder Anzahl gewonnener Kunden, wird ausdrücklich weder geschuldet noch zugesichert.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

a) Schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters (E-Mail ist ausreichend), oder

b) Beginn der Leistungserbringung durch den Anbieter, oder

c) Zahlung durch den Kunden nach Angebotsübermittlung.

(3) Bei Buchung über die Website (z.B. Terminbuchung über Calendly) kommt der Vertrag mit Bestätigung der Buchung zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Höhe.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, bei umfangreicheren Projekten Vorauszahlungen oder Abschlagszahlungen zu vereinbaren.

(4) Strategische Analysen (Einzeltermine) sind vor dem Termin vollständig zu bezahlen. Die Buchung gilt erst nach Zahlungseingang als bestätigt.

(5) Wird eine Strategische Analyse im Rahmen einer anschließenden Zusammenarbeit durchgeführt, wird der gezahlte Betrag vollständig auf die Vergütung der Folgebeauftragung angerechnet, sofern die Folgebeauftragung innerhalb von 30 Tagen nach der Analyse schriftlich vereinbart wird.

(6) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Mahnpauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) zu erheben.

§ 5 Leistungserbringung und Termine

(1) Leistungstermine sind verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden oder über das Buchungssystem des Anbieters gebucht und bestätigt wurden.

(2) Strategische Analysen und Diagnose-Calls sind einmalige, verbindliche Termine. Eine kostenfreie Verschiebung ist nur bei Absage mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Vergütung fällig.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit) zu verschieben. In diesem Fall wird unverzüglich ein Ersatztermin angeboten.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge (insbesondere CRM-Zugänge, Telefonie-Infrastruktur) und Entscheidungen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.

(2) Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner, der für Rückfragen und Abstimmungen erreichbar ist.

(3) Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen zulasten des Kunden. Der Anbieter ist berechtigt, daraus entstehende Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

§ 7 KI-Telefonie – Besondere Bestimmungen

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden ein individuell konfiguriertes KI-Telefonie-System zur Verfügung. Das System wird auf die Prozesse, die Sprache und die Bewertungskriterien des Kunden angepasst.

(2) Der Anbieter strebt eine Systemverfügbarkeit von 99,97 % im Jahresmittel an. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt und zählen nicht als Ausfallzeit.

(3) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für Ausfälle oder Störungen, die verursacht werden durch:

a) Störungen beim Kunden (z.B. fehlerhafte CRM-Konfiguration, Internetausfall beim Kunden),

b) Störungen bei Drittanbietern (z.B. Telekommunikationsanbieter, Cloud-Infrastruktur-Provider),

c) Höhere Gewalt gemäß § 12 dieser AGB.

(4) Die Aufzeichnung von Telefongesprächen erfolgt ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Anrufers. Die Konfiguration der Aufzeichnungsfunktion obliegt dem Kunden. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gesprächsaufzeichnung in seinem Geschäftsbereich sicherzustellen.

(5) Das System verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden. Für die Verarbeitung wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 8 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, Strategien, Konfigurationen, Analysen und sonstigen Arbeitsergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(3) Der Anbieter behält sich das Recht vor, generelles Know-how, Methoden, Frameworks und anonymisierte Erfahrungen aus der Zusammenarbeit auch in anderen Projekten einzusetzen.

(4) System-Konfigurationen (KI-Telefonie) verbleiben auf der Infrastruktur des Anbieters. Bei Vertragsende hat der Kunde Anspruch auf Herausgabe seiner Daten (Kontakte, Gesprächsprotokolle) in einem gängigen Format.

§ 9 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den Vertragszweck zu verwenden.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zeitlich unbegrenzt fort.

(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:

a) zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren,

b) nach der Mitteilung ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich bekannt werden,

c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 10 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und dessen Endkunden ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO, des BDSG und des TDDDG.

(2) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere bei KI-Telefonie), wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen.

(3) Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des Anbieters unter www.kleesimpact.com/datenschutz zu entnehmen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf den zweifachen Netto-Auftragswert des betroffenen Einzelauftrags.

(3) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und Subunternehmer des Anbieters.

(5) Der Anbieter haftet ausdrücklich nicht für wirtschaftliche Ergebnisse, die der Kunde durch den Einsatz des Systems oder die Umsetzung von Beratungsempfehlungen erzielt oder verfehlt.

§ 12 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, großflächige IT-Ausfälle, Ausfall von Cloud-Infrastruktur-Providern) befreien den Anbieter für die Dauer und den Umfang der Störung von seinen Leistungspflichten.

(2) Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer der Störung.

(3) Dauert die Störung länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen.

§ 13 Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer, Partner oder externe Spezialisten einzusetzen. Die Verantwortung gegenüber dem Kunden verbleibt beim Anbieter.

§ 14 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder der Auftragsbestätigung.

(2) Sofern eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit möglich, mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.

(3) Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit können von beiden Seiten mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die andere Partei trotz Mahnung mit einer wesentlichen Vertragspflicht länger als 14 Tage in Verzug ist,

b) über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

(5) Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist ausreichend).

§ 15 Referenznennung

Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden nach Abschluss der Zusammenarbeit als Referenz zu nennen (Firmenname und Branche), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist – soweit gesetzlich zulässig – Frankfurt am Main.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: Juni 2026
Klees Impact, Fabian Klees, Frankfurt am Main