Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Klees Impact Group (KIG)
Stand: September 2025

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Beratungsleistungen, Projekte, Analysen, Coaching-Sessions, Workshops sowie sonstige Dienstleistungen zwischen der Klees Impact Group (KIG), Inhaber Fabian Klees (nachfolgend „Anbieter"), und ihren Kunden, Investoren und Geschäftspartnern (nachfolgend „Kunden").

(2) Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Bereichen:

  • • Unternehmensberatung & Business Development
  • • KI-gestützte Geschäftsmodellentwicklung
  • • Impact-orientierte Investment-Validierung
  • • Digitale Transformation & Strategieentwicklung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Vertrag, Angebot oder der Projektbeschreibung.

(3) Der Anbieter schuldet eine Dienstleistung, nicht den Eintritt eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung (E-Mail ausreichend) oder konkludent durch Leistungserbringung zustande.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen.

(4) Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) sowie Mahngebühren erheben.

§ 5 Leistungszeit und Mitwirkungspflichten

(1) Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Entscheidungen rechtzeitig bereitzustellen.

(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender Mitwirkung, trägt der Kunde die daraus entstehenden Mehrkosten.

§ 6 Rechte an Arbeitsergebnissen

(1) Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, Berichte, Analysen, Strategien und sonstigen Ergebnisse bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Der Kunde erhält nach Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung für den vereinbarten Zweck.

(3) Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Nutzung außerhalb des Vertragszwecks bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, generelles Know-how, Methoden, Tools und anonymisierte Erfahrungen auch in anderen Projekten einzusetzen.

§ 7 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich zur strikten Vertraulichkeit über alle im Rahmen des Vertrags bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie personenbezogenen Daten.

(2) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Vorgaben der DSGVO. Details sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

(3) Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 8 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") und nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei zwingenden Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Die Haftung des Anbieters ist der Höhe nach begrenzt auf den zweifachen Auftragswert.

§ 9 Einsatz von Subunternehmern

Der Anbieter ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Subunternehmer, Partner oder externe Experten einzusetzen, sofern dadurch keine unzumutbaren Nachteile für den Kunden entstehen.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

(1) Beratungsverträge laufen grundsätzlich für die vereinbarte Dauer.

(2) Eine ordentliche Kündigung während der Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen, sofern nicht anders vereinbart.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, IT-Ausfälle, behördliche Anordnungen) befreien den Anbieter für die Dauer und den Umfang der Störung von seinen Leistungspflichten.

(2) Der Anbieter wird den Kunden unverzüglich informieren und Lösungen zur Schadensbegrenzung anbieten.

§ 12 Investoreninteressen

(1) Der Anbieter verpflichtet sich, bei Projekten mit Investoren die Interessen aller Beteiligten zu berücksichtigen, soweit sie nicht den primären Interessen des Anbieters widersprechen.

(2) Investoren erhalten Zugang zu relevanten Informationen und Dokumentationen, soweit dies für ihre Entscheidungsfindung erforderlich ist und keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen entgegenstehen.

(3) Ein Anspruch auf Offenlegung sämtlicher interner Unterlagen besteht nicht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters (Bad Vilbel, Hessen).

(3) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

Zielgruppe

Die Angebote der Klees Impact Group richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB werden nicht Vertragspartei.